5.1. Allgemein
Die nicht Benützung eines Abos oder eines sonstigen Tickets, welche nicht auf Unfall oder Krankheit zurückzuführen sind, berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Alle Rückerstattungen werden zudem mit einer Gebühr von CHF 15.00 belastet. Kein Rückerstattungsanspruch oder Umbuchungs-möglichkeit besteht auf: Einzelfahrten, Halbtages-, Tages-, Zweitages-, Mehrjahres-, Wahlabos und Saison-Parkkarten sowie bei persönlichen Verhinderungsgründen, vorzeitiger Abreise oder ungünstigen Wetter- und Schneeverhältnissen. In diesen Fällen wird keine Rückerstattung oder Umbuchung auf ein anderes Datum getätigt.
5.2. Störungen der Leistungserbringung / Betriebseinstellungen
Durch Störungen in der Leistungserbringung / Betriebseinstellungen, Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen infolge höherer Gewalt, wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Schneemangel, Sperrung von Skiabfahrten, Streiks oder behördlicher Anordnungen und Empfehlungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) entstehen weder Rückerstattungs- Verlängerungs- noch Entschädigungsansprüche.
5.3. Rückerstattung bei Unfall, Krankheit und Tod
Bei Unfall, Krankheit oder Tod des Karteninhabers und damit verbunden der vorzeitigen Beendigung der Saison muss die Rückerstattungsforderung bis Ende der laufenden Wintersaison via Mail an verkauf@brigels.ch erfolgen. Danach erlischt der Anspruch. Jahresabos oder Mehrtageskarten nicht mehr benützt werden können, werden nach Abgabe eines Arztzeugnisses sowie Ticketnummer oder Bestell-/Kaufbeleg gemäss den nachfolgenden Ausführungen von Art. 5.1, 5.3.1 und 5.3.2 zurückerstattet. Zu spät eingereichte Abonnemente/Tickets sowie diejenigen, die nach dem Unfall/ Krankheit wieder benutzt wurden, werden nicht rückerstattet. Das Zeugnis muss zwingend von einem praktizierenden Arzt ausgestellt sein. Bei Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Abonnements/Tickets sofort. Die Rückvergütung erfolgt ausnahmslos in Form eines Gutscheines der BB AG.
5.3.1. Rückerstattung Mehrtageskarten
Mehrtageskarten werden ab der drei Tageskarte vergütet. Für die Berechnung der Rückerstattung bei Mehrtageskarten ist der Folgetag der letztmaligen Benützung relevant. Bei Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Tickets sofort.
5.3.2. Rückerstattung Jahresabo
Der Prozentsatz für die Rückerstattung des Jahresabos wird folgendermassen berechnet:
80 %, des Kaufpreises bis 15.12.
60 % des Kaufpreises bis 31.12.
40 % des Kaufpreises bis 31.01.
20% des Kaufpreises bis 15.02.
Ab 16.02. keine Rückerstattung
Wenn die Jahreskarte im Sommer bereits benutzt wurde, so werden bei einer Rückerstattung vor dem 15.12. die bereits gefahrenen Strecken vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.