Allgemeine 
Geschäfts­bedingungen der Bergbahnen Brigels AG 

(nachstehend BB AG genannt)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der
Bergbahnen Brigels AG

 

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Bergbahnen Brigels AG (BB AG). Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch die FIS-Regeln vom Internationalen Skiverband und die SKUS-Richtlinien der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten als integrierende Vertragsbestandteile.

 

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Unternehmung und dem Kunden kommt mit der Bestellung, dem Kauf oder der Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienst-leistungen zustande. Onlinebestellungen kommen mit der schriftlichen Bestätigung zustande. Damit werden auch die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungs-/Produktebeschreibungen, Preise und Bedingungen und die dannzumal gültigen AGB akzeptiert, welche ein integrierender Vertrags-bestandteil bilden. Diese Leistungen können von den Druckerzeugnissen und Online-Publikationen abweichen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen AGB gelten als vorbehaltlos angenommen.

 

1.2. Ausweisplicht

Der persönliche Identitätsausweis und alle anderen Ausweise, die zu einer Vergünstigung führen, sind bei Aufforderung von Mitarbeitenden der BB AG jederzeit vorzuweisen. Alle Tickets werden automatisch bei den Drehkreuzen kontrolliert. Das Bahnpersonal macht laufend Skipasskontrollen.

 

1.3. Datenträger

Die KeyCard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnen und Liften der BB AG. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die KeyCard ist bei allen Verkaufsstellen gegen eine Gebühr von       CHF 5.00 erhältlich (kein Depot, d.h. keine Rückerstattung der Kartengebühr). Sichtlich defekte KeyCards werden nicht kostenlos ersetzt. KeyTickets sind gebührenfreie und berührungslose Einwegkarten. Sie werden für Einzelfahrten verwendet. 

 

1.4. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der BB AG informiert darüber, welche Daten gesammelt, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Kunden an ihren Daten haben. Diese ist abrufbar unter www.brigels-bergbahnen.ch/datenschutz

2.1. Altersklassen

Die BB AG sieht folgende Altersklassen vor: Kinder bis 5.99 Jahre fahren kostenlos, benötigen jedoch einen Skipass für die Drehkreuze. Junior-Tarif gilt ab 6 Jahre bis 16.99 Jahre. Lehrling- und Studententarif gilt bis zum 24.99 Altersjahr. Der Seniorentarif gilt ab 64 Jahre. Erwachsene ab 17 Jahre. Massgebend für die Zuordnung zu den Kategorien sind der Ausgabetag des Skipasses und das Geburtsdatum.

 

2.2. Familien

Als Familie gelten bis zwei Elternteile plus eine beliebige Anzahl Kinder/Jugendliche, welche im gleichen Haushalt leben.

 

2.3. Guppen

Als Gruppen gelten geschlossene Gruppen, wie Vereine, Clubs, Organisationen und Firmen ab 10 Personen, die in derselben Unterkunft wohnen. Bei Gruppen mit weniger als 20 Personen ist zusätzlich ein identisches An- und Abreisedatum für alle Mitglieder erforderlich. Die Gruppenleitung muss die Tickets für alle Gruppenmitglieder bestellen, beziehen und bezahlen.

 

2.4. Schulen

Der Schultarif gilt ausschliesslich für amtlich anerkannte Schulen mit einer Teilnehmeranzahl ab 10 Personen.

3.1 Preise

Die Preise werden in den Druckerzeugnissen und Online-Publikationen der BB AG publiziert und verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und auf elektronischen Medien gelten die Bestimmungen gemäss aktueller Publikation auf der Webseite www.brigels-berbahnen.ch. Die Online-Ticketpreise sind teilweise rabattiert. Sie können variieren und sind nicht fix. Es gelten die aktuellen, gebuchten Preise. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

 

3.2 Zahlung 

Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss und Ticketausgabe in bar oder mittels bargeldloser Zahlungsmittel. Die von der BB AG akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmittel werden an den Verkaufsstellen benannt. Ticketbezüge gegen Rechnungsstellung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag, bis zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Bleibt die Zahlung nach Ablauf des Fälligkeitsdatums aus, ist die Unternehmung berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten und sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die BB AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Gebühren der Zahlungsüberweisung gehen zu Lasten des Kunden.

 

3.3. Zahlung im Ticket-Onlineshop

Die Zahlung erfolgt ausschliesslich über ausgewählte und kommunizierte bargeldloser Zahlungsmittel. Die Kaufbestätigung wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Online-Ticketbezüge gegen Rechnungs-stellung sind nicht möglich. Der Kaufprozess ist erst rechtsgültig, wenn die Bezahlung abgebucht ist. Wird eine Transaktion abgebrochen oder nicht abgeschlossen, sind alle Tickets ungültig.

 

3.4 Preis- und Leistungsänderung

Die BB AG behalten sich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.

4.1. Gültigkeit

Alle Tickets sind nur während den publizierten Betriebszeiten bis zum aufgedruckten Enddatum gültig, sind persönlich und nicht übertragbar. Mehrtageskarten sind an aufeinanderfolgenden Tagen bis zum aufgedruckten Enddatum gültig. Einzelfahrten sind ab Kaufdatum ein Jahr gültig. Mehrfahrtkarten sind ab Kaufdatum zwei Jahre gültig. Das Jahresabo ist vom 1. Juni bis 31. Mai gültig, unabhängig vom Kaufdatum. Im Vorverkauf kann das Jahresabo zu vergünstigten Konditionen oder mit Spezialaktionen bestellt werden.

 

4.2. Verlust oder Diebstahl

Verlorene, vergessene oder gestohlene Tageskarten, Halbtageskarten und Einzelfahrten werden nicht ersetzt. Jahresabo- und Mehrtageskarten werden nur gegen Vorweisen des Sperr- und Verkaufsbeleg und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 exkl. neuer Keycard ersetzt. Das verlorene Ticket wird gesperrt. Bei falsch zugewiesenen Karten wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 erhoben.

 

4.3. Missbrauch

Jede missbräuchliche Benützung von Einzel-, Tages-oder Mehrtagestickets sowie Jahresabo hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 erhoben. Zudem muss ein gültiges Ticket erworben werden. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.

5.1. Allgemein

Die nicht Benützung eines Abos oder eines sonstigen Tickets, welche nicht auf Unfall oder Krankheit zurückzuführen sind, berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Alle Rückerstattungen werden zudem mit einer Gebühr von CHF 15.00 belastet. Kein Rückerstattungsanspruch oder Umbuchungs-möglichkeit besteht auf: Einzelfahrten, Halbtages-, Tages-, Zweitages-, Mehrjahres-, Wahlabos und Saison-Parkkarten sowie bei persönlichen Verhinderungsgründen, vorzeitiger Abreise oder ungünstigen Wetter- und Schneeverhältnissen. In diesen Fällen wird keine Rückerstattung oder Umbuchung auf ein anderes Datum getätigt. 

 

5.2. Störungen der Leistungserbringung / Betriebseinstellungen

Durch Störungen in der Leistungserbringung / Betriebseinstellungen, Betriebseinschränkungen bzw. -Einstellungen infolge höherer Gewalt, wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Schneemangel, Sperrung von Skiabfahrten, Streiks oder behördlicher Anordnungen und Empfehlungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) entstehen weder Rückerstattungs- Verlängerungs- noch Entschädigungsansprüche.

 

5.3. Rückerstattung bei Unfall, Krankheit und Tod

Bei Unfall, Krankheit oder Tod des Karteninhabers und damit verbunden der vorzeitigen Beendigung der Saison muss die Rückerstattungsforderung bis Ende der laufenden Wintersaison via Mail an verkauf@brigels.ch erfolgen. Danach erlischt der Anspruch. Jahresabos oder Mehrtageskarten nicht mehr benützt werden können, werden nach Abgabe eines Arztzeugnisses sowie Ticketnummer oder Bestell-/Kaufbeleg gemäss den nachfolgenden Ausführungen von Art. 5.1, 5.3.1 und 5.3.2 zurückerstattet. Zu spät eingereichte Abonnemente/Tickets sowie diejenigen, die nach dem Unfall/ Krankheit wieder benutzt wurden, werden nicht rückerstattet. Das Zeugnis muss zwingend von einem praktizierenden Arzt ausgestellt sein. Bei Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Abonnements/Tickets sofort. Die Rückvergütung erfolgt ausnahmslos in Form eines Gutscheines der BB AG. 

 

5.3.1. Rückerstattung Mehrtageskarten

Mehrtageskarten werden ab der drei Tageskarte vergütet. Für die Berechnung der Rückerstattung bei Mehrtageskarten ist der Folgetag der letztmaligen Benützung relevant. Bei Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Tickets sofort. 

 

5.3.2. Rückerstattung Jahresabo

Der Prozentsatz für die Rückerstattung des Jahresabos wird folgendermassen berechnet:

80 %, des Kaufpreises bis 15.12.

60 % des Kaufpreises bis 31.12.

40 % des Kaufpreises bis 31.01.

20% des Kaufpreises bis 15.02.

Ab 16.02. keine Rückerstattung

 

Wenn die Jahreskarte im Sommer bereits benutzt wurde, so werden bei einer Rückerstattung vor dem 15.12. die bereits gefahrenen Strecken vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.

Gemäss Verordnung können Kunden über die Personenbeförderung, vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie zum Beispiel: betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen; sich ungebührlich benehmen; Dritte gefährden, die Benützungs- und Verhaltensvorschriften missachten oder sich den Anordnungen des Personals widersetzen. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket entzogen werden.

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung der Aktivität ungeeignet, können Kunden vom Transport ausgeschlossen werden.

Nicht bezahlte oder abgelaufene Parkgebühren werden mit CHF 40.- Nachzahlgebühr von Securitas AG belastet. In der Nacht gilt in der Zone 1 ein absolutes Parkverbot. Falsch parkierte Fahrzeuge der Zone 1 werden gegen Gebühren abgeschleppt. Eine amtliche Verzeigung wird vorbehalten. 

Die Zone 2 darf ausschliesslich mit einer gültigen Spezialbewilligung von Maiensäss-Besitzern genutzt werden. Bei missbräuchlicher Verwendung der Bewilligung wird eine Parkgebühr von CHF 40.00 erhoben.

Die Ski- und Schlittenpisten werden täglich fachmännisch mit grösster Sorgfalt präpariert. Die markierten Skipisten werden während den Betriebszeiten von 08:30 bis 17:00 Uhr durch die Pistenpatrouilleure der Bergbahnen Brigels gesichert, freigegeben, überwacht und kontrolliert. Die markierten Pisten sind ausserhalb der Betriebszeiten geschlossen, damit die Pisten wieder präpariert werden können. Für Personen- und Sachschäden, welche durch Nichtbeachten von Hinweisen, Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Begehungen der Bahnanlagen und Pisten innerhalb oder ausserhalb der Betriebszeiten entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Für Beschädigungen an Sportgeräten übernehmen die Bergbahnen Brigels keine Verantwortung.

Das Betreten oder Befahren von Wildschutzzonen ist strikt verboten. Diese Zonen dienen dem Schutz der Wildtiere und sind entsprechend signalisiert oder gekennzeichnet. Zuwiderhandlungen werden den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Verunfallt eine Person im Gebiet der BB AG und muss der Rettungsdienst aufgeboten werden, werden die Rettungs- sowie Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z. B. Rega, Arzt) sind direkt durch die betroffene Person zu begleichen. Allfällige Rückerstattungsansprüche sind gegenüber der jeweiligen Versicherung geltend zu machen.

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist am Sitz der BB AG.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab sofort gültig und ersetzen alle bisherigen.

Bergbahnen Brigels AG
Brigels, 01.04.2026

Bahnbetrieb:
Ab 20. Juni täglicher Betrieb

Tochen gleiti a Breil - Bis bald in Brigels

Betriebszeiten